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Holger
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am 21. 6. 2004 um 15:54 |
quote: Hi!
In der EU läuft das folgender Maßen:
1. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers (Mitsubishi Germany) für Abgas,....
2. Fahrzeug holen, TÜV Prüfung, ASU
3. Vorführung beim Kreis/Stadt zwecks Schätzung
4. Steuer bezahlen
5. Anmelden
Nummer 4 aber nur bei Neuwagen, oder wenn der Verkäufer Dir den zum Nettopreis übergeben hat.
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chees
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am 20. 5. 2004 um 21:19 |
bei mir lief das so:
Gebrauchtwagen in F kaufen.
dann:
1. TÜV-Vorführung (mit roter Nummer) und AU
2. zur Zulassungsstelle anmelden
3. fertig!
mehr is nich!
Hab allerdings in dem Auto noch kein Gas drin.
Gruß
Christoph
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Gatty
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am 10. 2. 2004 um 12:06 |
Hi!
In der EU läuft das folgender Maßen:
1. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers (Mitsubishi Germany) für Abgas,....
2. Fahrzeug holen, TÜV Prüfung, ASU
3. Vorführung beim Kreis/Stadt zwecks Schätzung
4. Steuer bezahlen
5. Anmelden
(Exakt so ward es bei mir als ich damals D-AUT und nach 3 Jahren wieder zurück bin)
Hoffe ich konnte helfen,
...
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Merlin55
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am 11. 9. 2003 um 10:22 |
Hey!
Vielleicht noch ein paar Angaben zu dem Fahrzeug!
Ist ein Mitsubishi Sigma 3.0 V6 (125kW), der 1994 erstmalig in Belgien zugelassen worden ist!
Der Umbau erfolgte wohl 1996 durch die Firma "Autoservice L.P.G. Meyssen Pierre"!
Habe von dem Autohändler jetzt diverse Bescheinigungen zugefaxt bekommen:
"Getuigschrift van de installateur"
" Certificat de conformite"
"Ministerie van verkeer en infrastructur"
"Keuringsbewijs"
Habe ausserdem mal Mitsubishi Belgien angeschrieben! Mal sehen, was die noch an Unterlagen und Infos organisieren können!
Hat Jemand von euch schonmal ein Auto aus Belgien mit LPG - Anlage nach Deutschland überführt und angemeldet? Vielleicht sogar aus dem Baujahr 1994?!?
Bis denn...
Bye, Markus.
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Merlin55
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am 8. 9. 2003 um 14:35 |
Hallo!
Interessiere mich für einen Gebrauchtwagen mit Gasanlage aus Belgien!
Mache mir zur Zeit natürlich Gedanken, was alles auf einen zukommt! Soweit ich es im INet rausgefunden habe, muss ich einfach den dortigen Verkaufspreis bezahlen - eine Erhebung der MwSt in Deutschland fällt wohl nicht mehr an!
Ausserdem muss das Fahrzeug zwecks Anmeldung wohl eine EU - Betriebserlaubnis haben! Ab wann gab´s das "regulär"? Woher kann ich so etwas sonst bekommen?
Und zu guter Letzt noch die Gasanlage! Gibt´s da Probleme bei der Zulassung in Deutschland? Langt die belgische Eintragung, oder muss der TÜV in Deutschland die Anlage erneut abnehmen?!?
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Bye, Markus.
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